Was steckt hinter CSR, CSRD und ESRS?

3 Schlüssel zum Erfolg
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ESG Reporting: Transparenz und Nachweis Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie
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Die Relevanz des ESG Reporting verstehen:
Pflichten und Chancen
Ab 2024 wird ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und die dazugehörige Berichterstattung einen wichtigen Platz im Unternehmensbericht einnehmen. Bereits 2022 hat die EU beschlossen, dass Unternehmen ihren Teil zur Erreichung der Klimaziele beitragen müssen und ihren Fortschritt im Bereich Nachhaltigkeit in verbindlichen Berichten darlegen müssen. Dies geschieht im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die klare Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festlegt. Denn nur was man messen kann, kann man auch erfolgreich verwalten.
Das stellt Unternehmen jedoch vor einige Herausforderungen. Einerseits ist das Thema ESG, CSRD und die damit verbundenen Berichtsstandards von Natur aus komplex. Andererseits werfen die Umsetzung und die praktische Anwendung viele Fragen auf: Welche Daten sind wirklich relevant? Aus welchen der zahlreichen Systeme im Unternehmen können diese Daten gesammelt werden? Und wie müssen sie aufbereitet werden, um den Anforderungen gerecht zu werden? Wir stehen Ihnen bei der Bewältigung dieser Fragen zur Seite.
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Was steckt hinter CSR, CSRD und ESRS?
Zielsetzung der CSRD
Mit der CSRD soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessert werden. Gleichzeitig wird die Einhaltung der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten unterstützt.
Die CSRD bringt ein neues Verständnis von Wesentlichkeit mit sich. Unternehmen werden zukünftig aus zwei Perspektiven berichten: Zum einen, wie sich ihr Geschäft auf Mensch und Umwelt auswirkt (Inside-Out-Perspektive). Zum anderen, wie Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Outside-In-Perspektive).
Für die Finanzbranche bedeutet die CSRD eine große Veränderung ab dem 01.01.2024. Dank der neuen Standards wird es für Finanzakteure einfacher, Investitions- und Kreditentscheidungen zu treffen. Sie erhalten klare und vergleichbare Bewertungen der finanziellen und nichtfinanziellen Leistung von Finanzinstrumenten.
Die CSRD fördert außerdem eine effiziente und automatisierte Berichterstattung. Dies ermöglicht es Unternehmen und Institutionen, weniger Ressourcen für das Reporting aufzuwenden. Für unsere Kunden bedeutet das, dass sie Zeit und Aufwand sparen können, während sie weiterhin den höchsten Standard in der Berichterstattung einhalten.
CSRD: Wer ist betroffen und wie erfolgt die Kontrolle?
> 500
> 200
> 400
Im Jahr 2025 steht die nächste Phase bevor, in der die Anforderungen an Unternehmen weiter verschärft werden. Diesmal wird die Mitarbeiteranzahl als Referenzkriterium herangezogen, und zwar für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten. Ab 2026 betrifft die Verpflichtung dann einen Großteil des Mittelstands. Konkret sind alle Unternehmen betroffen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
> 10
> 350.000.-
> 700.000.-
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ESG Reporting: das Instrument zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fortschrittskontrolle
An dieser Stelle kommt das ESG-Reporting ins Spiel: Im Rahmen des ESG-Reporting werden nicht nur die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD berücksichtigt, sondern auch die relevanten Prüfkriterien gemäß ESRS. Dadurch wird es zu einem entscheidenden Werkzeug sowohl für die Erstellung von Berichten als auch für die Überwachung Ihres eigenen Fortschritts.
ESRS E: Environment – Umweltkriterien:
In den 5 Umwelt-Standards ESRS E werden die Berichtsinhalte zu folgenden Themenbereichen festgelegt:
ESRS E1: Umfasst den Klimawandel mit den Kriterien Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
ESRS E2: Betrachtet den Anteil an der Umweltverschmutzung durch Wasser-, Luft und Bodenverschmutzung sowie durch Gefahrenstoffe.
ESRS E3: Umfasst den Umgang mit Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E4: Behandelt die Biodiversität sowie Ökosysteme
ESRS E5: Fokussiert auf Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft.
Darüber hinaus sollen Unternehmen über ihre Transformationspläne und Fortschritte zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell berichten und welchen Beitrag sie zur Erreichung der Umweltziele des EU Green Deals leisten.
ESRS S: Social – Soziale Kriterien:
Der ESRS S umfasst 4 Standards, die sich auf soziale Aspekte innerhalb des Unternehmens als auch auf das gesamte Ökosystem des Unternehmens beziehen. Die ESRS S betrachten damit die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette sowie auf betroffene Gemeinschaften und Konsument:innen bzw. Verbraucher:innen:
ESRS S1: Umfasst die eigene Belegschaft und betrachtet Arbeitsbedingungen, Diversität, Gleichbehandlung/Anti-Diskriminierung und Menschenrechte.
ESRS S2: Umfasst die Arbeitnehmer:innen entlang der gesamten Liefer-/Wertschöpfungskette.
ESRS S3: Bezieht betroffene Gemeinschaften in die Betrachtung mit ein.
ESRS S4: Schließt mit Endverbraucher:innen und Konsument:innen den Kreis
ESRS G: Governance - Kriterien:
Bei den Governance Kriterien ESRS G rückt die nachhaltige und regelkonforme Unternehmensführung in den Vordergrund. Hier zählen sowohl Fragen zu einer langfristigen Unternehmensstrategie als auch die Vorbildfunktion eines Unternehmens. Außerdem spielt die Zusammenarbeit mit Staat, Kund:innen und Märkten eine gewichtige Rolle. Die ESRS G1 definiert folgende Bereiche:
Das ESG-Reporting als zentrales Werkzeug für die CSRD
In alle Richtungen - sei es bei den Kunden, Geschäftspartnern, Anteilseignern oder Mitarbeitern - wird großer Wert auf Transparenz gelegt.
Eine auf Fakten basierende ESG-Strategie ebnet den Weg für langfristige Chancen und Potenziale.
Die Bereitstellung vollständiger Informationen unterstützt Kunden und Geschäftspartner dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen.
In den drei ESG-Bereichen können erhebliche Kosteneinsparungspotenziale erschlossen werden.
Wir stehen an Ihrer Seite und begleiten Sie auf dem Weg zu einer erfolgreichen ESG-Berichterstattung. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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