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ESG für Banken, Versicherungen und Assetmanager

Überblick über ESG für Finanzdienstleister: Vom EU Green Deal bis zur EU-Taxonomie – wir klären Begrifflichkeiten, Hintergründe und Umsetzung.

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ESG Finanzen - Nachhaltigkeit im Finanzbereich

Begriffe wie „ESG Banken“ und „ESG Finanzen“ stehen in der heutigen Finanzwirtschaft nicht mehr nur für ethisches bzw. umweltfreundliches Handeln, sondern auch für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Das Konzept von ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) wird dabei immer mehr zum Gradmesser sowohl für Verantwortungsbewusstsein als auch für langfristigen unternehmerischen Erfolg.

Während das Bewusstsein für die Bedeutung von ESG wächst und ESG-Anforderungen stetig zunehmen, stehen die Verantwortlichen vor einigen Herausforderungen:  

Welche Schritte sind bis wann zu unternehmen? Wie genau sehen die regulatorischen Reporting-Vorgaben aus? Und selbst wenn die Richtung klar ist, wie sieht die operative Umsetzung aus – insbesondere wenn die Datenlage unklar und die Herkunft der benötigten Daten nebulös ist?

In diesem Artikel werden wir genau diese Fragen angehen, um Ihnen nicht nur Klarheit und Verständnis zu verschaffen, sondern auch konkrete Lösungsansätze speziell für Unternehmen in der Finanzbranche zu bieten.

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Definition: ESG Banken

ESG steht für Environmental, Social und Governance, zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Es handelt sich um Kriterien, die die Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und deren Investitionen bewerten. In den letzten Jahren hat die Bedeutung von ESG stark zugenommen, getrieben durch gesellschaftlichen Wandel, regulatorische Anforderungen und die wachsende Erkenntnis, dass ESG Faktoren die Anlagerenditen wesentlich beeinflussen können. 

Für Finanzinstitute bedeutet ESG Finanzen nicht nur eine neue Dimension im Risikomanagement und Finance, sondern auch eine Chance zur Innovation:

  • Banken berücksichtigen ESG Faktoren, um potenzielle finanzielle Risiken besser zu erkennen, die durch Umweltauswirkungen, soziale Ungleichheiten oder Governance-Probleme entstehen können. 
  • Gleichzeitig setzt ESG Anreize für die Entwicklung innovativer Finanzprodukte und Dienstleistungen, die auf Nachhaltigkeit und ethisches Handeln ausgerichtet sind. 

Environmental

  • Reduktion der Auswirkung des unternehmerischen Handelns auf den Klimawandel
  • Schutz der natürlichen Ressourcen
  • Steigerung der Effizienz des Ressourceneinsatzes
  • Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Herstellung nachhaltiger Produkte
  • Einsatz nachhaltiger Technologien und Prozesse
  • Nachhaltiges Gebäudemanagement
  • Nachhaltiges Wassermanagement
  • Nachhaltige Mobilitäts- und Logistikkonzepte

Social

  • Beachtung der Menschenwürde und Einhaltung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte
  • Sichere und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Nichtdiskriminierung
  • Diversity
  • Faire Behandlung und Bezahlung von Mitarbeiter – innerhalb der gesamten Lieferkette
  • Umfassende Angebote zur Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Verzicht auf eine Zusammenarbeit mit autoritären Regierungen
  • Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung – über die Kernleistung des Unternehmens hinaus
  • Fairer Umgang mit Kunden

Governance

  • Veröffentlichung der relevanten Werte und Guidelines des Unternehmens
  • Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Regelwerke
  • Gesetzeskonforme Abführung von Steuern
  • Transparente Dokumentation der Prozesse zur Steuerung und Kontrolle des Unternehmens
  • Vorliegen gut nachvollziehbarer Vergütungs- und Beförderungsrichtlinien
  • Umsetzung einer auf Transparenz ausgerichteten Kommunikation – nach innen und außen
  • Fairness im Wettbewerb
  • Unabhängige Kontrollorgane

Von Green Deal bis CSRD: Die wichtigsten ESG-Begriffe

Wenn es um Nachhaltigkeit im Finanzsektor geht, fallen Buzzwords wie ESG, Green Deal und Corporate Sustainability Reporting – und nicht immer ist klar, was sich hinter den Begriffen verbirgt und wie diese zusammenhängen.
  • 1

    ESG Kriterien Definition:

    bilden das Rahmenwerk mit denen Unternehmen und Investitionen bewertet werden können.

  • 2

    EU Green Deal:

    Ein Aktionsplan der EU, der Europa bis 2050 klimaneutral machen soll. Er beeinflusst und steuert viele der nachfolgenden Regelungen und Standards im Bereich ESG.

  • 3

    ESG Legal Framework der EU:

    Ein Rahmengesetz der Europäischen Union, das Vorschriften und Richtlinien für ESG-Themen vorschreibt. Dieses Framework beinhaltet unter anderem die NFRD, CSRD, SFDR und die EU-Taxonomie-Verordnung.

  • 4

    Non-Financial Reporting Directive (NFRD):

    Eine EU-Richtlinie, die bestimmte große Unternehmen dazu verpflichtet, über nicht-finanzielle Themen wie ESG-Faktoren zu berichten. Sie war ein Vorläufer der CSRD. 

  • 5

    Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):

    Ersetzt und erweitert die NFRD. Sie legt fest, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten müssen und steht im Einklang mit anderen Regelungen wie der EU-Taxonomie-Verordnung.

  • 6

    Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR):

    Eine EU-Verordnung, die Transparenzpflichten für Finanzdienstleister und Finanzberater festlegt, um Anleger über die Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Investitionen zu informieren.

  • 7

    EU-Taxonomie-Verordnung:

    Legt Kriterien fest, um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als umweltfreundlich gilt. Sie ist eng verknüpft mit anderen ESG-Initiativen und Regelungen wie der CSRD und dem EU Green Deal.

  • 8

    Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol):

    Ein international anerkannter Standard für die Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen von Unternehmen. Emissionen sollen transparent und vergleichbar gemessen und kommuniziert werden. Im Kontext von ESG bildet das GHG oft die Grundlage, auf der Unternehmen ihre umweltbezogenen („Environmental“) Daten erfassen und berichten. Zudem legt das GHG den Standard fest, um die Kriterien in der EU-Taxonomie-Verordnung zu erfüllen.

Aus dieser Aufschlüsselung lässt sich der Hintergrund der aktuellen ESG-Rechtsakte erkennen: Ihnen liegt der EU Green Deal zugrunde, dessen Grundvoraussetzung es ist, dass Unternehmen bestimmte, vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Durch die gesetzlichen Regularien und schließlich die EU-Taxonomie wird nun Klarheit darüber geschaffen, was der Nachhaltigkeitsbegriff im wirtschaftlichen Kontext bedeutet und wie Unternehmen ihre ESG-Bemühungen offenlegen sollten. 

Diese regulatorischen Veränderungen kommen ab 2024 auf Banken und Versicherungen zu

Derzeit setzen viele Finanzunternehmen ESG Faktoren nicht unbedingt wegen gesetzlicher Vorschriften um, sondern reagieren auf die Anforderungen von Investoren und Stakeholdern, Marktanforderungen oder glauben schlicht an ihre soziale Verantwortung. 

Doch auch der regulatorische Druck steigt. Denn ab dem Jahr 2024 tritt die Corporate Sustainability Reporting Directive in Kraft und erweitert die aktuellen Anforderungen nach der NFRD. Die CSRD betrifft sehr viel mehr Unternehmen in Deutschland und der EU und stellt umfassendere Anforderungen an das Reporting:

Die CSRD gibt einen strikten Zeitplan zur Berichtspflicht und deren Umsetzung vor, der in Verbindung mit der EU-Taxonomie anzuwenden ist (Erklärung siehe nächstes Kapitel).

Konkret bedeutet das: Mehr Finanzdienstleister müssen umfassender reporten. Damit das bis zum entsprechenden Stichtag gelingen kann, sollten Banken und Versicherungen sich schon heute mit den ESG-Kriterien sowie der EU-Taxonomie-Verordnung – dem Kernstück des Aktionsplan der EU für nachhaltige Finanzen – auseinandersetzen.

Die EU-Taxonomie und ihre Anwendung im Finanzsektor

Wo Begriffe wie Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit Auslegungssache sind, schafft die EU-Taxonomie-Verordnung klare Tatsachen: Als Klassifizierungssystem ermöglicht sie eine klare Bewertung, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können und verhindert Greenwashing. Damit eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt, muss sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der folgenden sechs Ziele leisten, ohne eines der anderen wesentlich zu verletzen:
  • 1

    Eindämmung des Klimawandels:

    Aktivitäten, die Treibhausgasemissionen reduzieren oder den Abbau von Treibhausgasen verbessern.

  • 2

    Anpassung an den Klimawandel:

    Aktivitäten, die die negativen Auswirkungen der aktuellen und erwarteten zukünftigen Klimabedingungen reduzieren oder verhindern.

  • 3

    Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen.

  • 4

    Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft:

    Dazu gehören Abfallvermeidung, Recycling und die Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen.

  • 5

    Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung.

  • 6

    Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Um diese Ziele zu operationalisieren, legt die Taxonomie-Verordnung technische Screening-Kriterien fest, um zu bestimmen, ob eine bestimmte Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. 

Die Umsetzung der EU-Taxonomie stellt für Banken einige Herausforderungen dar:

  • Datenqualität und -verfügbarkeit
  • Methodologische Herausforderungen aufgrund der Vielzahl von Kriterien 
  • Systematische Integration der EU-Taxonomie in den Investitionsprozess

Im Folgenden beleuchten wir, wie die operative Umsetzung all dieser Anforderungen für Unternehmen aussehen kann.

Schrittweise Umsetzung der CSDR-Anforderungen nach dem HSO-Vorgehensmodell

Die Berichterstattung der Corporate Sustainability Reporting Directive erfordert klare Kennzahlen, die aus der EU-Taxonomie abgeleitet und im Lagebericht offengelegt werden. Und dafür braucht es eine Datenbasis, die Entwicklung von Datenmodellen und die Erstellung von Kennzahlen ermöglicht. Zur operativen Umsetzung müssen einige Schritte durchlaufen werden, die sich aus den Verkettungen und Verknüpfungen von Regulatorik und EU-Standards ergeben.

HSO hat ein Vorgehensmodell entwickelt, das sich auf einen Microsoft-basierten Lösungsansatzes mit Beratungsdienstleistungen verbindet und Kunden so rundum begleitet.

CO2-Emissionsinventar erstellen nach GHG-Protokoll

Um das direkte und indirekte Emissionsinventar bestimmen zu können, sieht das HSO-Vorgehensmodell folgende Schritte vor: 

  • Bereichsbestimmung: Definieren Sie, welche direkten Emissionen durch den Geschäftsbetrieb und welche indirekten Emissionen durch Bankdienstleistungen entstehen. Für die Datensammlung und -analyse nutzen wir den DNA Accelerator. 
  • Emissionsquellen finden: Schauen Sie nach Emissionsquellen in den buchhalterischen Bereichen und Konten Ihrer Bank. 
  • Emissionsfaktoren auswählen: Legen Sie fest, welche Emissionsfaktoren auf diese Quellen angewendet werden. 
  • Emissionsinventar aufbauen: Fassen Sie alle Emissionsdaten in einem Inventar zusammen. 
  • Berichterstattung / Reporting: Nutzen Sie die ermittelten CO2-Werte für die geforderten Berichte, wie z.B. nach TCFD. Durch den Microsoft Sustainability Manager können Sie alle Daten systematisch erfassen, berechnen und visualisieren.

Fazit

Während die Bedeutung von ESG für Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister zunimmt, geht sie mit einer Vielzahl von Herausforderungen hinsichtlich Daten, regulatorischen Vorgaben und operativen Umsetzungen einher. Sowohl aus regulatorischer Sicht als auch aus der Notwendigkeit, den Stakeholder-Anforderungen gerecht zu werden, ergeben sich einige Handlungsfelder. HSO bietet mit seinem Vorgehensmodell eine strukturierte und durchdachte Lösung, um diese Herausforderungen anzugehen und Finanzdienstleistern zu helfen, ihren Weg in der ESG-Landschaft erfolgreich zu navigieren.

Wenn Sie vor der Herausforderung stehen, die ESG-Vorgaben in Ihrem Unternehmen umzusetzen, und nach einem vertrauenswürdigen Partner suchen, der Sie in diesem Prozess unterstützt, freuen wir uns auf Ihre Anfrage! 

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